Leipziger Volkszeitung vom 01.09.2001[i-net-version][news]


Leipzig vor dem 1. September 2001 - Hickhack um Demo-Strecke, Empörung über Richter-Spruch

Bis tief in die Nacht blieb unklar, ob Rechtsextreme marschieren dürfen

Die Verwirrung war gestern vollends komplett: Einen Tag vor dem vom Oberverwaltungsgericht (OVG)Bautzen genehmigten Aufmarsch der "Bürgerinitiative für deutsche Interessen" startete das Rathaus einen zweiten Verhinderungsversuch und erlitt wieder eine juristische Niederlage. Demnach dürfen die Rechtsextremen heute 12 Uhr vom Hauptbahnhof zum Völkerschlachtdenkmal und zurück marschieren. Gegen 22 Uhr erließ die Stadt jedoch noch eine dritte Verfügung, um die Demo aus der City herauszuhalten.

Am Morgen hatte die Stadtverwaltung zunächst einen neuen Auflagenbescheid zu dem Rechten-Aufmarsch erlassen. Dieser untersagte den Demozug vom Hauptbahnhof zum Völkerschlachtdenkmal völlig, gestattete lediglich eine Kundgebung auf derAlten Messe. Dies sei "zum Schutze von öffentlicher Ordnung und Sicherheit und zum Schutze aller Beteiligten" notwendig, hieß es in einer knappen Pressemitteilung der Stadt.

Nur wenige Minuten später ging im Rathaus der Widerspruch der Anmelder ein. Veranstalter Steffen Hupka berief sich mit seinerHamburger Anwältin Gisa Pahl auf die bereits höchstrichterlich gestattete Route nach Probstheida. Wie nicht anders zu erwarten, wurde von Hupka auch erneut das VerwaltungsgerichtLeipzig bemüht. Am Abend kam dann die klare Absage der Justiz: Der neuerliche Verhinderungsversuch der Kommune stehe dem schon rechtsgültigen Beschluss des OVG entgegen.

Wie berichtet, hatten die Bautzener Richter am 28. August die Demonstration unter Auflagen genehmigt. Den Rechten wurde darin un-ter anderem verboten, Trommeln, Reichskriegsfahnen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit sich zu führen. Dem Leipziger Rathaus wurde allerdings freigestellt, mit einer nachträglichen Auflage Einfluss auf die Wegstrecke der Marschierer zu nehmen. Der Vorstoß der Stadt ging aber weit über diesen Rahmen hinaus: Einzig eine Kundgebung - auf dem Gelände der Alten Messe - wollte die Stadtverwaltung nun zulassen. Begründet wurde dieses Ansinnen offensichtlich schlecht. Für ein völliges Verbot der Demo und die Verlagerung des Kundgebungsortes habe das Rathaus "keine ausreichenden und nachvollziehbaren Gründe vorgetragen", so das Verwaltungsgericht.

Kurz vor 22 Uhr ging die Stadt in die nächste Runde und erließ eine neue Verfügung. Demnach soll der Aufmarsch doch gestattet sein, aber nicht durch die City führen. Die neue Route lautet: Treffpunkt an der Prager Straße/Höhe Gerichtsweg, Prager Straße, An der Tabaksmühle (Bereich Völkerschlachtdenkmal) und zurück.

Die Leipziger Richter müssen nun heute darüber entscheiden - viel Zeit bleibt ihnen nicht.

Saskia Grätz

Leipziger Volkszeitung vom 01.09.2001[i-net-version][news]