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Das Verbot des Aufmarsches wurde vom Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung bestätigt. Die Begründung bezieht sich u.a. auf das Demomotto "1. September - damals wie heute: Für Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung!", welches gewaltverherrlichend, wenn nicht gar kriegsverherrlichend sei.
Nächste Entscheidung wird vom Oberverwaltungsgericht getroffen, wenn der Anmelder Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt.
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